Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung des Tierschutzvereins Trier u. Umgebung e. V.

am Donnerstag, 29. August 2024, 18 Uhr, im Druckwerk Trier-Euren, Ottostraße 29, 54294 Trier

Hiermit lade ich alle Mitglieder des Tierschutzvereins Trier u. Umgebung e. V. zur außerordentlichen Mitgliederversammlung mit folgender Tagesordnung ein.

TOP 1  Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

TOP 2  Wahl des Versammlungsleiters/in

TOP 3 Vorstellung des Gesellschaftervertrages der Tierheim Trier gGmbH, nähere Informationen s. u.

TOP 4  Erläuterung des Gesellschaftervertrages

TOP 5  Beschluss des Gesellschaftervertrages der Tierheim Trier gGmbH

TOP 6  Information zu dem aktuellen Stand der Baumaßnahmen im Tierheim

TOP 7  Verschiedenes

Ich freue mich auf Ihr Erscheinen.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Schemmann, Vorsitzender


Unten stehend finden Sie einen Auszug aus dem Gesellschaftervertrag.
Der gesamte Gesellschaftervertrag liegt im Tierheim (Vorstandsbüro) aus und kann am Montag, dem 12.08.24, 19.08.24 und 26.08.24 jeweils von 16 bis 18 Uhr vor Ort eingesehen werden.


Ausschnitt aus dem Gesellschaftsvertrag der Tierheim Trier gGmbH

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Gesellschafter, Firma, Sitz, Geschäftsjahr

1. Gesellschafter sind

a) der Tierschutzverein Trier e.V.
b) die kreisfreie Stadt Trier.

2. Die Gesellschaft führt die Firma Tierheim Trier gGmbH.

3. Sie hat ihren Sitz in Trier.

4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Gegenstand des Unternehmens

1. Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung des Tierschutzes nach den entsprechenden Leitlinien des Deutschen Tierschutzbundes durch den Betrieb des Tierheims, Heidenberg 1, in 54294 Trier. Dies umfasst insbesondere die Unterbringung, Versorgung, Betreuung und Vermittlung von Tieren. Dazu gehören auch ähnliche Maßnahmen, insbesondere die Information der Bevölkerung zu Fragen der art- und tiergerechten Haltung und Pflege von Haus- und Nutztieren und über die Lebensbedürfnisse von Wildtieren.

2. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die dem genannten Gesellschaftsgegenstand unmittelbar oder mittelbar dienen.

§ 3 Gemeinnützigkeit

1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ,,Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt in erster Linie keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.

2. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für den Gegenstand der Gesellschaft verwendet werden.

3. Etwaige Gewinne dürfen nur für den Gegenstand der Gesellschaft verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Gewinnanteile und in dieser Eigenschaft auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft.

4. Niemand darf durch Ausgaben, die dem Gegenstand der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

5. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück.

6. Bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks fällt das Vermögen der Körperschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sachleistungen übersteigt, zu gleichen Teilen an

a) der Tierschutzverein Trier e.V.

b) die kreisfreie Stadt Trier zur ausschließlichen und unmittelbaren Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke.

§ 4 Stammkapital und Geschäftsanteile

1. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €, (in Worten: fünfundzwanzigtausend Euro).

2. Es bestehen 25.000 Geschäftsanteile im Nennbetrag von je 1,00 €.

Hiervon übernehmen:

a) der Tierschutzverein Trier e.V. mit dem Sitz in Trier die Geschäftsanteile Nrn. 1 bis 18.725 im Nennbetrag von insgesamt 18.725,00 €

b) die kreisfreie Stadt Trier die Geschäftsanteile Nrn. 18.726 bis 25.000 im Nennbetrag von insgesamt 6.275,00 €.

3. Die Geschäftsanteile sind sofort und in bar zu leisten.

2. Abschnitt: Geschäftsführung

3. Abschnitt: Aufsichtsrat

4. Abschnitt: Gesellschafterversammlung

5. Abschnitt: Rechnungslegung, Wirtschaftsplan, Finanzierung

6. Abschnitt: Schlussbestimmungen

Qwen

Qwen

Qwen ist ein kastriertes Kaninchen, dessen Alter wir leider nicht kennen. Er lebt bei uns mit dem Kaninchen Hermine zusammen. Die beiden werden zusammen vermittelt. Er fühlt sich besonders in der Außenhaltung sehr wohl. Es bereitet ihm große Freude, an der frischen Luft zu sein. Dafür braucht er ausreichend Platz, um sich auszutoben und seine Umgebung zu erkunden. Qwen ist von Natur aus sehr sanft und unterwürfig.

Besondere Hinweise:

  • Qwen hatte in der Vergangenheit einen Abszess am Kinn, der erfolgreich behandelt wurde. Es besteht die Möglichkeit, dass dieser Abszess wieder auftreten könnte. Daher wäre es ideal, wenn sein neues Zuhause bereit ist, ihm bei Bedarf die nötige medizinische Versorgung zukommen zu lassen.

Wir suchen für Qwen zusammen mit Hermine ein Zuhause, in dem er die nötige Aufmerksamkeit und Pflege erhält und wo er sich in einer sicheren Außenhaltung wohlfühlen kann. Wenn Sie Qwen und Hermine ein liebevolles Heim bieten möchten und die Anforderungen für eine artgerechte Haltung erfüllen, freuen wir uns auf Ihre Nachricht!

Blue

Blue

Blue ist ein kastriertes Kaninchen unbekannten Alters, das sich besonders in der Außenhaltung wohlfühlt. Er liebt es, an der frischen Luft zu sein und viel Platz zum Hoppeln und Erkunden zu haben.

Blue ist von Natur aus sehr sanft und unterwürfig.
Wir suchen für Blue ein Zuhause, in dem er die nötige Fürsorge und Zuwendung erhält. Idealerweise sollte er in einem Umfeld leben, in dem er viel Zeit im Freien verbringen kann.

Wenn Sie Blue ein neues Zuhause geben möchten und die Voraussetzungen für eine artgerechte Haltung erfüllen, freuen wir uns auf Ihre Nachricht!

Hermine

Hermine

Hermine ist ein charmantes Kaninchen, dessen Alter wir nicht genau kennen. Sie lebt bei uns mit Qwen zusammen und wird mit ihm zusammen gerne in Außenhaltung vermittelt. Sie genießt es, in der Natur zu sein, frische Luft zu schnuppern und ausreichend Platz zum Hoppeln zu haben.

Besondere Hinweise:

  • Hermine hatte einen Abszess am Auge, der erfolgreich behandelt wurde. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass dieser Abszess wiederkommen könnte. Wir suchen daher ein Zuhause für Hermine, in dem man bereit ist, ihr im Bedarfsfall die nötige medizinische Versorgung zukommen zu lassen.

Hermine ist auf der Suche nach fürsorglichen Menschen, die ihr die nötige Aufmerksamkeit und Pflege schenken. Wenn Sie Hermine ein neues Zuhause geben möchten und die Voraussetzungen für eine artgerechte Haltung erfüllen, freuen wir uns auf Ihre Nachricht!

Degus

Degus

Wir suchen ein liebevolles Zuhause für unsere zehn Degus! Diese charmanten kleinen Nager warten sehnsüchtig darauf, in ein neues Heim umzuziehen.

Unsere Degus sind in unterschiedlichen Altersgruppen und in verschiedenen Gruppen organisiert. Obwohl sie individuelle Charaktere haben, sind sie alle recht zutraulich und gewöhnen sich schnell an ihre neuen Besitzer.

Wichtige Vermittlungsbedingungen:

  1. Artgerechte Haltung: Wir vermitteln unsere Degus nur in artgerechte Haltungen. Dazu gehört ein großes Gehege mit ausreichend Platz zum Laufen, Klettern und Graben, sowie die Bereitstellung von artgerechter Nahrung und Beschäftigungsmöglichkeiten.
  2. Paarweise Vermittlung: Degus sind sehr soziale Tiere und sollten niemals allein gehalten werden. Daher geben wir unsere Degus nur paarweise oder in Gruppen ab, um sicherzustellen, dass sie die Gesellschaft von Artgenossen genießen können.

Wenn Sie Interesse haben, einem oder mehreren dieser wunderbaren Degus ein Zuhause zu geben und die Voraussetzungen für eine artgerechte Haltung erfüllen, freuen wir uns auf Ihre Nachricht!