am Donnerstag, 29. August 2024, 18 Uhr, im Druckwerk Trier-Euren, Ottostraße 29, 54294 Trier
Hiermit lade ich alle Mitglieder des Tierschutzvereins Trier u. Umgebung e. V. zur außerordentlichen Mitgliederversammlung mit folgender Tagesordnung ein.
TOP 1 Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
TOP 2 Wahl des Versammlungsleiters/in
TOP 3 Vorstellung des Gesellschaftervertrages der Tierheim Trier gGmbH, nähere Informationen s. u.
TOP 4 Erläuterung des Gesellschaftervertrages
TOP 5 Beschluss des Gesellschaftervertrages der Tierheim Trier gGmbH
TOP 6 Information zu dem aktuellen Stand der Baumaßnahmen im Tierheim
TOP 7 Verschiedenes
Ich freue mich auf Ihr Erscheinen.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Schemmann, Vorsitzender
Unten stehend finden Sie einen Auszug aus dem Gesellschaftervertrag.
Der gesamte Gesellschaftervertrag liegt im Tierheim (Vorstandsbüro) aus und kann am Montag, dem 12.08.24, 19.08.24 und 26.08.24 jeweils von 16 bis 18 Uhr vor Ort eingesehen werden.
Ausschnitt aus dem Gesellschaftsvertrag der Tierheim Trier gGmbH
1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Gesellschafter, Firma, Sitz, Geschäftsjahr
1. Gesellschafter sind
a) der Tierschutzverein Trier e.V.
b) die kreisfreie Stadt Trier.
2. Die Gesellschaft führt die Firma Tierheim Trier gGmbH.
3. Sie hat ihren Sitz in Trier.
4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Gegenstand des Unternehmens
1. Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung des Tierschutzes nach den entsprechenden Leitlinien des Deutschen Tierschutzbundes durch den Betrieb des Tierheims, Heidenberg 1, in 54294 Trier. Dies umfasst insbesondere die Unterbringung, Versorgung, Betreuung und Vermittlung von Tieren. Dazu gehören auch ähnliche Maßnahmen, insbesondere die Information der Bevölkerung zu Fragen der art- und tiergerechten Haltung und Pflege von Haus- und Nutztieren und über die Lebensbedürfnisse von Wildtieren.
2. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die dem genannten Gesellschaftsgegenstand unmittelbar oder mittelbar dienen.
§ 3 Gemeinnützigkeit
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ,,Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt in erster Linie keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
2. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für den Gegenstand der Gesellschaft verwendet werden.
3. Etwaige Gewinne dürfen nur für den Gegenstand der Gesellschaft verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Gewinnanteile und in dieser Eigenschaft auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft.
4. Niemand darf durch Ausgaben, die dem Gegenstand der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
5. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück.
6. Bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks fällt das Vermögen der Körperschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sachleistungen übersteigt, zu gleichen Teilen an
a) der Tierschutzverein Trier e.V.
b) die kreisfreie Stadt Trier zur ausschließlichen und unmittelbaren Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke.
§ 4 Stammkapital und Geschäftsanteile
1. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €, (in Worten: fünfundzwanzigtausend Euro).
2. Es bestehen 25.000 Geschäftsanteile im Nennbetrag von je 1,00 €.
Hiervon übernehmen:
a) der Tierschutzverein Trier e.V. mit dem Sitz in Trier die Geschäftsanteile Nrn. 1 bis 18.725 im Nennbetrag von insgesamt 18.725,00 €
b) die kreisfreie Stadt Trier die Geschäftsanteile Nrn. 18.726 bis 25.000 im Nennbetrag von insgesamt 6.275,00 €.
3. Die Geschäftsanteile sind sofort und in bar zu leisten.
2. Abschnitt: Geschäftsführung
3. Abschnitt: Aufsichtsrat
4. Abschnitt: Gesellschafterversammlung
5. Abschnitt: Rechnungslegung, Wirtschaftsplan, Finanzierung
6. Abschnitt: Schlussbestimmungen